Moderne Finanzierung
Unternehmenserfolg heißt heute schnell und flexibel hochwertige Leistungen erbringen. Die notwendigen Fertigungsgeräte und -anlagen einzusetzen, muss nicht teuer sein. Wir haben für jeden Kunden eine sinnvolle Alternative zu einem kostspieligen Kauf. Als Partner mit langjähriger Branchenerfahrung entwickeln wir mit Ihnen individuelle Finanzierungswege für geeignete Anlagen.
Miete
… bestens geeignet für den kurzfristigen Einsatz spezieller Geräte und um Auftragsspitzen abzudecken.
Die schnelle Lösung: Für einen Tag oder bis zu zwölf Monate erhalten Sie die passende Anlage aus unserem technisch anspruchsvollen Mietpark. Die Abrechnung erfolgt kalendertäglich und monatlich im Voraus. Wir berechnen neben einer Bereitstellungsgebühr, die Reinigung sowie eine gesetzmäßig vorgeschriebene, sicherheitstechnische Überprüfung bei Mietende. Für Anwender mit einem immer wiederkehrenden Bedarf an Mietgeräten, kalkulieren wir individuelle Mietkonditionen. Wenn Sie feststellen sollten, dass das Gerät Ihren Maschinenpark auch langfristig ergänzen soll, können Sie es zu jeder Zeit kaufen. Die gezahlten Mietraten können mit dem Kaufpreis dann entsprechend verrechnet werden.
Mietkauf
… die Liquidität wird nicht belastet und die Anlagen verbleiben im Unternehmen.
Diese günstige Finanzierungsmöglichkeit realisieren wir zusammen mit langjährigen Partnern. Sie bestimmen die Laufzeit und damit die Höhe der monatlichen Belastung. Die auf den Vertrag anfallende Umsatzsteuer ist zu Beginn der Vertragslaufzeit in vollem Umfang zu zahlen. Die Geräte gehören dann sofort zu Ihrem Anlagevermögen. Unsere Mietkaufangebote stehen immer unter dem Vorbehalt der Antragsannahme durch die Mietkaufgesellschaft.
Leasing
… die Geräte werden langfristig benötigt, steuerliche Aspekte spielen eine Rolle und eine hohe Flexibilität der Vertragsgestaltung ist gefragt.
Gegenüber dem Mietkauf ergeben sich beim Leasing attraktive Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vertragslaufzeit. Diese liegen zwischen 40% und 90% der gesetzlichen Abschreibungsvorgaben (AfA). Besonders interessant: Leasingraten sind als Betriebsausgabe steuerlich voll absetzbar. Wenn gewünscht, ist die Übernahme der Geräte nach dem Leasingende möglich. Im Gegensatz zum Mietkauf verbleibt das Eigentum jedoch bei der Leasinggesellschaft. Die Umsetzung des Vertrages steht ebenfalls unter Vorbehalt der Annahme durch den Leasingpartner.