Alle Lieferverträge schließen wir ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich darauf berufen. Der Besteller erkennt diese Bedingungen mit der Auftragserteilung an. Abweichungen von diesen Bedingungen werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir sie ausdrücklich anerkennen.
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich der Preise und Liefermöglichkeiten. Abbildungen, Zeichnungen, sowie Gewichts- und Maßangaben in Angeboten und Werbeprospekten gelten nur annäherungsweise. Die Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden, oder stillschweigend die Lieferung erfolgt.
Unsere Preise gelten ab Lager, einschließlich Verladung, ausschließlich Verpackung. Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Für den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Alle dem Besteller überlassenen Zeichnungen und Berechnungen bleiben unser Eigentum und sind nach erfolgter Lieferung an uns zurückzugeben. Der Besteller verpflichtet sich, diese Unterlagen Dritten nicht zugänglich zu machen.
Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Sie beginnen, sobald alle Ausführungseinzelheiten geklärt sind und seitens des Bestellers alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ansprüche auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen. Nimmt der Besteller die Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, sind wir berechtigt eine Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft eine Anzahlung auf den Rechnungsbetrag i. H. v. 30% zu verlangen.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in bar zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist berechnen wir Verzugszinsen i. H. der jeweils banküblichen Zinsen für Kontokorrentkredite. Die Berechnung weiterer Verzugsschäden behalten wir uns vor. Ist für den Kaufpreis Ratenzahlung vereinbart, wird der restliche Betrag sofort fällig, wenn der Besteller mit einer Rate mehr als zehn Tage in Verzug ist. Treten Umstände ein, die die Zahlungsfähigkeit des Bestellers nachteilig beeinflussen, so sind wir berechtigt unsere Forderungen ohne Rücksicht auf hereingenommene Wechsel sofort fällig zu erklären. In diesem Fall sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen aus einem Kaufvertrag mit Gegenansprüchen zu verrechnen. Nehmen wir, nach vorheriger Zustimmung, Wechsel in Zahlung vor, so erfolgt dies unter den üblichen Vorbehalt. Alle damit verbundenen Kosten trägt der Besteller.
Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht im Falle der Versendung auf den Käufer über, sobald er die Ware von der, den Transport ausführenden, Person übernommen hat. Dies gilt auch, wenn der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln durchgeführt wird oder Lieferung frei Haus vereinbart wurde. Im Falle der Abholung durch den Käufer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf ihn über, sobald ihm die Ware übergeben wurde. Verzögert sich der Versand, weil der Käufer die Ware nicht innerhalb einer Woche nach Anzeige der Versandbereitschaft abnimmt, so geht die Gefahr ab diesem Tage auf den Besteller über. Geringfügige Mängel berechtigen den Besteller nicht zur Verweigerung der Abnahme.
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen auch das Fehlen von Bedienungshandbüchern, sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner zählen Fälle darunter, in denen eine andere Sache, oder eine zu geringe Menge geliefert wurde. Solche offensichtlichen Mängel sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen.
2. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen schriftlich gerügt werden.
3. Bei Verletzen der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
1. Mängel der gelieferten Sachen einschließlich Bedienungshandbücher und sonstiger Unterlagen werden von uns innerhalb von einem Jahr ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Käufer behoben. Dies geschieht nach Wahl des Käufers durch kostenfreie Nachbesserung, oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Sache zurück zu gewähren.
2. Kann ein Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behoben werden, oder ist die Nachbesserung, oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen, oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn uns hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung, oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen, oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
3. Unsere Gewährleistung erstreckt sich nicht über den normalen Verschleiß des Liefergegenstandes und nicht auf Schäden, welche auf Überlastung, unsachgemäßen Gebrauch, Unfall oder höhere Gewalt zurückzuführen sind. Die Gewährleistung entfällt auch dann, wenn der Käufer sich nicht an die Betriebsanweisung hält, oder ohne unsere Zustimmung Reparaturen oder Veränderungen vorgenommen hat.
4. Die Sachmängelansprüche verjähren, sofern nicht im Einzelfall eine längere Frist vereinbart wird in 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung. Sollten unsere Hersteller, oder Vorlieferanten längere Verjährungsfristen gewähren, werden wir im Einzelfall die uns zustehenden Sachmängelansprüche an den Käufer abtreten.
5. Der Verkauf von gebrauchter Ware erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Wir schließen unsere Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
Auf Probe gelieferte Waren gelten nach Ablauf der vereinbarten Frist als verbindlich bestellt, wenn sie nicht unmittelbar nach Ablauf der Probezeit an uns zurückgegeben werden. Der Besteller verpflichtet sich, die auf Probe gelieferten Waren pfleglich zu behandeln und gegen Beschädigung zu schützen. Bei Verlust, egal aus welchen Gründen, haftet der Besteller.
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur Erfüllung sämtlicher, uns aus der Geschäftsverbindung zustehenden, Ansprüche vor. Verkauft der Besteller die Ware vor deren Bezahlung, so tritt er seine Forderungen an uns ab. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterverarbeitet, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache, im Verhältnis zum Rechnungswert der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren, zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zur Erfüllung eines Werk- oder Werkliefervertrages verwendet, so gilt für diese Forderung aus diesem Vertrag ebenfalls unser Eigentumsvorbehalt.
Der Verkäufer ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Eine Abtretung dieser Forderung ist nicht zulässig. Unser Widerruf gilt bereits als erfolgt bei Zahlungseinstellung, Beantragung einer Insolvenz, eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, bei Scheck- oder Wechselprotest, oder einer erfolgten Pfändung. Danach eingehende, an uns abgetretene Forderungen hat der Besteller auf einem Sonderkonto getrennt zu verwalten. Die abgetretenen Außenstände sind uns unverzüglich bekannt zu geben. Die Drittschuldner sind vom Besteller zu unterrichten. Ist der Eigentumsvorbehalt, oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherheit als vereinbart.
Der Besteller ist verpflichtet, alle unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf seine Kosten gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und uns auf Verlangen dies nachzuweisen. Der Besteller tritt die Ansprüche gegen die Versicherung schon jetzt i. H. des Eigentumsvorbehaltes an uns ab. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, gelieferte Waren zurück zu holen. Der Besteller gewährt uns in diesem Fall freien Zutritt zu den Räumlichkeiten, wo sich unsere Ware befindet. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag, sondern dient nur als Sicherheit für unsere Ansprüche. Alle mit der Rücknahme verbundenen Kosten wie Transportkosten, Demontagekosten, Lagerkosten und Wertminderung trägt der Besteller.
1. Weitergabe an Dritte
Wir sind insbesondere berechtigt, die Daten des Kunden an Dritte zu übermitteln, wenn und soweit dies zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Erfüllung dieses Vertrages (z.B. für Versand, Rechnungsstellung oder Kundenbetreuung) gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO oder Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO erforderlich ist. Die STB Schweisstechnik GMBH wird diese Daten – im Rahmen des gesetzlich Zulässigen – unter Umständen auch zum Zwecke der Forderungsdurchsetzung im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 lit. b) und/oder f) DSGVO an Dritte (z.B. Inkasso-Unternehmen) weiterleiten.
Wir werden dem Kunden unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen unentgeltlich Auskunft über die den Kunden betreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen. Der Kunde hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Übermittlung seiner Daten an einen Dritten zu verlangen. Außerdem steht dem Kunden das Recht zu, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren.
3. Widerspruchsrecht
Der Kunde kann einer etwaigen Verwendung seiner personenbezogenen Daten (I) für die erforderliche Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die der STB Schweisstechnik GMBH übertragen wurde oder eines Dritten – wie ggf. nach der vorstehenden Ziffer 13.2. nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO jederzeit durch eine formlose Mitteilung gegenüber der STB Schweisstechnik GMBH widersprechen. Wenn wir keine überwiegenden zwingenden schutzwürdigen Gründe für die Verwendung nachweisen können, werden wir die betroffenen Daten nach Erhalt des Widerspruchs nicht mehr für diese Zwecke verwenden. Der Kunde kann gleichfalls einer etwaigen Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO jederzeit unentgeltlich durch eine formlose Mitteilung uns gegenüber widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verwenden.
4. Folgen des Widerrufs
Widersprechen Sie der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die STB Schweisstechnik GMBH, ist es Dieser gegebenenfalls nicht mehr möglich, die geschlossenen Verträge mit Ihnen vollständig abzuwickeln und zu erfüllen. Die STB Schweisstechnik GMBH behält sich daher für den Fall Ihres Widerspruchs vor, von den bestehenden Verträgen mit Ihnen nach einem entsprechenden erneuten Hinweis zur Erforderlichkeit Ihrer Einwilligung zurück zu treten.
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware, für die Zahlung der Sitz unserer Firma. Ist der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Neuenhagen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den Rechtsbeziehungen zu unserem Kunden unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so ist die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen davon unberührt.
Stand 06/2019